Beschwerde fristgerecht beim Vollstreckungsgericht bei Fehlern in Ort/Termin/Wert; fehlerhafte Bekanntmachung kann Verkauf kippen.
Beschwerde binnen 7 Tagen möglich: Verfahrensfehler, unpfändbare Sachen, Bewertungsfehler.
Nach Rechtskraft beantragt Gläubiger Pfändung; Protokoll, Bewertung und Verkauf folgen.
Frist meist 7 Tage, schriftlich bei der Vollstreckungsstelle oder online; Beginn mit Zustellung.